Alle von uns angebotenen Dienstleistungen (IT-Service) und Lieferungen (Hard- u. Software sowie Lizenzen) erbringen wir auf Grundlage dieser unten aufgeführten Geschäftsbedingungen.

Auf Wunsch schicken wir Ihnen unsere AGB auch gerne in schriftlicher Form zu. Bitte senden Sie uns dazu Bitte eine E-Mail oder teilen Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular mit. Sollten Sie eine ältere Versionen unserer AGB benötigen, so zögern Sie nicht, uns ebenfalls eine Anfrage via E-Mail oder Kontaktformular zu senden.

§1 Allgemeines

Verträge für Lieferungen und Leistungen zwischen dem Unternehmen der Netrix GmbH und seinen Kunden kommen, soweit keine ergänzenden Vertragsbedingungen von der Netrix GmbH wirksam sind, ausschließlich auf der Grundlage folgender Bedingungen zustande. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten die Bedingungen als angenommen. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Abweichende Bedingungen des Kunden, die von der Netrix GmbH nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind in jedem Falle unverbindlich. Alle mündlichen, telegrafischen oder telefonischen Abmachungen bedürfen, um bindend zu sein, der schriftlichen Bestätigung der Netrix GmbH.

§2 Bestellung, Auftragserteilung

  1. Die Netrix GmbH nimmt mündliche, fernmündliche und schriftliche Aufträge und Bestellungen entgegen. Ein Vertrag kommt aber erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit der Erfüllung oder einem Erfüllungsangebot – auch direkt vor Ort beim Kunden – durch die Netrix GmbH zustande.
  2. Alle von der Netrix GmbH erstellten Angebote sind freibleibend und unverbindlich. In einem Angebot zusammengestellte Leistungen oder Waren werden nur dann als zusammengehörig angesehen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
  3. Angebote, Kostenvoranschläge, Konzeptionen, Pflichtenhefte, Zeichnungen und Prospekte mit allen Unterlagen dürfen Dritten, insbesondere Mitbewerbern, nicht zugänglich gemacht werden. Die Netrix GmbH behält sich das Urheberrecht an ihnen und solange der Auftrag nicht erteilt wird auch das Eigentum vor. Maßgeblich für den Leistungsumfang ist die Auftragsbestätigung bzw. Abnahmeerklärung. Beanstandungen dieser Erklärungen sind unverzüglich vor Ausführung des Auftrages, spätestens innerhalb einer Woche nach Zugang schriftlich mitzuteilen.
  4. Soweit zum Abschluss der Geschäfte erforderlich und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig, werden die Daten des Kunden bei der Netrix GmbH und gegebenenfalls auch bei den mit der Netrix GmbH verbundenen Unternehmen gespeichert und verarbeitet.

§3 Gefahrtragung und Lieferung

  1. Die Netrix GmbH liefert – auch bei einer ausdrücklich zugestandenen Übernahme der Transportkosten – ausschließlich auf Gefahr des Kunden; mit der Übergabe der Ware an den Kunden oder eine den Transport ausführende Person geht das Risiko auf den Kunden über. Auch im Falle des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des Verlustes der Ware hat der Kunde den vollen Kaufpreis zu zahlen. Leistungsort ist der Sitz der Netrix GmbH.
  2. Der Abschluss einer Transportversicherung bleibt dem Kunden überlassen. Das Transportrisiko für das Eintreffen einer an der Netrix GmbH retournierten Ware liegt ebenfalls beim Kunden.
  3. Die Netrix GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, die jeweils nach ihrer Ausführung abgerechnet werden können.

§4 Lieferfristen

  1. Die Netrix GmbH ist stets bemüht, angegebene oder vereinbarte Lieferfristen einzuhalten. Wird eine verbindliche Lieferzusage um mehr als 4 Wochen überschritten, so hat der Kunde der Netrix GmbH eine Nachfrist von 4 Wochen zu setzen, die mit der Bekanntgabe an der Netrix GmbH zu laufen beginnt. Soweit als dann eine Einigung über ein neues Lieferdatum nicht zustande kommt, kann der Kunde nach Ablauf der Nachfrist durch eingeschriebenen Brief vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall bestehen Schadensersatzansprüche des Kunden nur dann, wenn die Netrix GmbH einen Schaden beim Kunden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat; weitergehende Ersatzansprüche des Kunden sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
  2. Macht der Kunde von seinen vorbezeichneten Rechten nicht unverzüglich Gebrauch, so stehen ihm keinerlei Ansprüche aus der Nichteinhaltung von Lieferzusagen zu.
  3. Die Leistungen von Die Netrix GmbH setzen voraus, die richtige und rechtzeitige Vornahme aller dem Kunden obliegenden Mitwirkungspflichten.

§5 Preise, Zahlung, Fälligkeit

  1. Alle von der Netrix GmbH angegebenen Preise sind Nettopreise in Euro, ohne Umsatzsteuer; die Umsatzsteuer kommt in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu, es sei denn, die Preise sind ausdrücklich als Bruttopreise, inklusive der Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe, ausgewiesen. Kosten für Sonderverpackungen und Transport sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, vom Kunden zu tragen.
  2. Gerätepreise, Softwarepreise, Onlinesysteme (Webseiten etc.) schließen Installation und Einarbeitung, sowie etwaige Konfigurations- und/oder Softwareanpassungen nicht ein; ebenso wenig schließen Preise für Software die Installation, die Einarbeitung und etwa erforderliche Anpassungen an andere Hardware und/oder andere Software ein. Solche Leistungen sind vom Kunden gesondert zu bestellen und werden dann gesondert berechnet; gesondert berechnete Einweisungen informieren über die wichtigsten Leistungsmerkmale eines Liefergegenstandes, ohne eine ausführliche Schulung ersetzen zu können. Die Netrix GmbH bietet dem Kunden für derartige Leistungen gesonderte Service-, Wartungs-, Pflege- und Schulungsvereinbarungen an.
  3. Dienstleistungen (Vor Ort, Werkstatt, Büro) werden grundsätzlich im 60-Minutentakt abgerechnet, Abweichungen bei anderen Service-, Wartungs-, Pflegeleistungen können gesondert vereinbart werden. Die erste Stunde wird (unabhängig vom Tarif und Dienstleistung) grundsätzlich immer voll abgerechnet. Eventuelle Servicegebühren (kostenpflichtige Hotline vom Hersteller etc.) oder Anfahrtskosten werden separat von der Netrix GmbH an den Kunden in Rechnung gestellt. Fehlerdiagnosen, Recherchearbeiten, externe Garantieabwicklungen, Beratungsgespräche (Besichtigungen, Soll-/Ist-Analysen etc.), auch fernmündlich sind Arbeitszeiten und damit kostenpflichtig.
  4. Alle Rechnungen von der Netrix GmbH sind, soweit nicht anders vereinbart, im Voraus oder bei Lieferung (Nachnahme) sofort ohne jeden Abzug zu zahlen, Skonto-Abzüge sind, wenn nicht anders vereinbart, in Rechnungsbeträgen bereits berücksichtigt. Schecks werden nur zahlungshalber unter Abzug etwaiger Einziehungsgebühren angenommen.
  5. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nicht zu.
  6. Die Netrix GmbH ist berechtigt, mit sämtlichen Forderungen aufzurechnen, die ihr gegenüber dem Kunden zustehen, und gegenüber sämtlichen Forderungen, die der Kunde gegen der Netrix GmbH hat.
  7. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist die Netrix GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe des von Geschäftsbanken üblicherweise berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch 9% über dem Bundesbankdiskontsatz, bei sofortiger Zinsfälligkeit, bezogen auf den Rechnungsendbetrag, zu berechnen. und/oder – soweit gesetzlich zulässig – Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

§6 Eigentumsvorbehalt

  1. Alle von der Netrix GmbH an den Kunden gelieferten Waren, Softwarelösungen (auch online) und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung Eigentum der Netrix GmbH.
  2. Der Kunde darf die unter dem Eigentumsvorbehalt der Netrix GmbH stehende Ware, Softwarelösungen (auch online) weder verpfänden noch anderweitig zur Sicherheit übereignen.
  3. Der Kunde hat die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware, Softwarelösungen (auch online) sorgfältig zu bewahren und auf eigene Kosten gegen die Risiken Raub, Diebstahl, Feuerschaden, Wasserschaden und Vandalismus, hacking, Softwaremanipluationen zu versichern. Der Kunde tritt hiermit seine etwaigen künftigen Ansprüche aus den Versicherungsverträgen im Hinblick auf die gelieferte Vorbehaltsware an die Netrix GmbH ab.
  4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere wenn er in Zahlungsverzug gerät, ist die Netrix GmbH berechtigt, ohne Nachfristsetzung oder Rücktrittserklärung die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zurückzuverlangen. Der Kunde hat die Ware dann sofort herauszugeben. Ein Rücktritt vom Vertrag durch die Netrix GmbH liegt nur dann vor, wenn die Netrix GmbH den Rücktritt ausdrücklich schriftlich erklärt hat.

§7 Haftung / Gewährleistung (Allgemein)

  1. Die Netrix GmbH gewährleistet für den Verkauf neuer Waren / Softwarelösungen (auch online) an den Kunden eine dem jeweiligen Technikstand eines Warentyps entsprechende Fehlerfreiheit; die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Übergabe der Ware an den Kunden oder, im Falle der Versendung, ab Übergabe an das Transportunternehmen.
  2. Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl der Netrix GmbH durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Sollte der Versuch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich sein, so ist der Kunde zur angemessenen Minderung des Kaufpreises berechtigt. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde die Netrix GmbH eine Nachfrist von mindestens vier Wochen per eingeschriebenem Brief gesetzt hat.
  3. Weitergehende Ansprüche wegen fehlerhafter Lieferung oder Verletzung vertraglicher Nebenpflichten durch die Netrix GmbH sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen; dies gilt sowohl für Schäden wie auch für Mangelfolgeschäden. Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch die Netrix GmbH beruhen bzw. aufgrund des Fehlens der Netrix GmbH ausdrücklich zugesicherten Eigenschaft aufgetreten sind.
  4. Eine Gewährleistung dafür, dass der Kaufgegenstand in Verbindung mit anderen Produkten fehlerlos arbeitet, wird nicht gegeben.
  5. Die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ist ausgeschlossen, wenn Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an der gelieferten Ware vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen.
  6. Der Gewährleistungsanspruch verfällt auch dann, wenn der Käufer einen Mangel nicht unverzüglich, innerhalb von 7 Tagen ab Lieferung oder Auftreten des Mangels, bei der Netrix GmbH schriftlich anzeigt. Auf Verlangen der Netrix GmbH hat der Kunde im Gewährleistungsfall die beanstandete Ware auf eigene Kosten unter genauer Angabe der Beanstandung und der Rechnungsnummer zum Sitz der Netrix GmbH zu bringen.
  7. Kosten und Bearbeitungsgebühren, die im Zusammenhang mit unberechtigten Mängelrügen entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Für Reklamationen ohne feststellbaren oder nachvollziehbaren Fehler wird, auch innerhalb der Garantiezeit, eine Überprüfungspauschale in Höhe von EUR 49,– erhoben.
  8. Beim Einsatz von externer (nicht von der Netrix GmbH stammender) System- und Entwicklungssoftware / Hardware oder Dienstleistungen übernimmt die Netrix GmbH keinerlei Haftung und Gewährleistung bezogen auf die Software.
  9. Grundsätzlich haftet die Netrix GmbH nicht für Datenverlust, sofern diese nicht von Seiten der Netrix GmbH grob fahrlässig zerstört worden sind. Im Falle der Zerstörung von Daten durch die Netrix GmbH beschränkt sich die Haftung auf das Rückkopieren der kundenseitig erstellten Sicherungskopien. Die vorgenannten Rechte entfallen, wenn der Kunde in die Leistungen von die Netrix GmbH eingegriffen hat. Weitere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
  10. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit bei Vermögensschäden der Art nach auf vorhersehbare, unmittelbare Schäden und der Höhe nach auf 500,00 € beschränkt.

§8 Haftungsbeschränkung auf Internet und Domain Leistungen

  1. Die Netrix GmbH tritt nicht als Internet-Provider auf, sondern vermittelt auf eigene Rechnung Domains und Internetspeicher.
  2. Schadensersatzansprüche durch das betriebsbedingte Ausfallen eines Internet-Rechners (u.a. Server) oder etwaige Änderungen der IP-Adresse und damit zusammenhängender Ausfall von Diensten wie E-Mail, Interneterreichbarkeit und alle damit in Verbindung stehenden Funktionen können nicht geltend gemacht werden. Aufgrund verschiedener Faktoren, die nicht im Einflussnahme-Bereich des Anbieters und der Netrix GmbH liegen, kann keine Garantie für eine 100%tige Erreichbarkeit im Internet und somit Funktionsfähigkeit übernommen werden.
  3. Für die Datensicherung (Erstellung von lokalen Backups) der Kundendaten (Websiten-Dateien, E-Mailpostfächer, E-Mails, sonstige Datenbanken) auf den Rechnern/Servern des Anbieters ist der Kunde verantwortlich. Für entstandene Schäden an auf den Rechnern befindlichen Daten übernimmt die Netrix GmbH keine Haftung.

§ 9 Vertragslaufzeit, Providerwechsel, Löschung bei Domain-Leistungen

  1. Bei allen über die Netrix GmbH registrierten Domainnamen wird der Kunde als Eigner eingetragen und kann gemäß den Bestimmungen dieser AGB und den jeweiligen Bedingungen der Vergabestelle jederzeit zu einem anderen Provider wechseln, sofern dieser die entsprechende TopLevel-Domain (z.B. .de) anbietet bzw. den Providerwechsel nach den erforderlichen Gegebenheiten und technischen Anforderungen unterstützt. Das Vertragsverhältnis wird durch einen solchen Wechsel nicht berührt. Es ist somit in jedem Fall eine gesonderte Kündigung des geschlossenen Vertrages erforderlich.
  2. Der Vertrag wird auf unbestimmte Dauer geschlossen und ist frühestens nach zwölf Monaten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils zwölf Monate, sofern dieser nicht rechtzeitig gekündigt wird. Kündigungen der Domain und des abgeschlossenen Vertrages sind nur per Post oder Fax möglich. Dies gilt auch für Willenserklärungen bezüglich einer Domain (Löschung, Umzug, usw.).
  3. Kann die Netrix GmbH dem KK-Antrag (Providerwechsel) des neuen Provider des Kunden nicht rechtzeitig statt geben, weil der Providerwechsel durch den neuen Provider oder den Kunden zu spät veranlasst wurde oder die für die Zustimmung notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt sind/waren, ist die Netrix GmbH ausdrücklich dazu berechtigt, die gekündigte(n) Domain(s) zum Kündigungstermin bei der jeweiligen Vergabestelle löschen zu lassen (CLOSE). Der Kunde verliert damit das Nutzungsrecht an der/den gelöschten Domain(s). Der Kunde ist alleine dafür zuständig, die rechtzeitige Durchführung des Providerwechsels sicher zu stellen und erklärt sich mit dieser Vorgehensweise ausdrücklich einverstanden. Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche ergeben sich für den Kunden bei einer erfolgten Löschung seiner Domain(s) nicht, sofern Die Netrix GmbH nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. Zudem stellt er den Provider ausdrücklich von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
  4. Die Netrix GmbH behält sich vor, KK-Aufträgen erst statt zu geben, wenn sämtliche unbestrittenen offenen Forderungen des Kunden beglichen sind. Der Kunde hat die daraus entstehenden Folgekosten zu tragen. Schadensersatzansprüche des Kunden ergeben sich hierdurch nicht. Ergänzend gilt §9.c.

§10 Standard-Software

  1. Die Netrix GmbH veräußert Software (Standard-Software) als Handelsware. Der Kunde erklärt hiermit, dass sie die Liefer- und Vertragsbedingungen des Softwareherstellers bzw. Softwarelieferanten sowie die Urheberrechte des Softwareherstellers bzw. Lizenzinhabers anerkennt. Der Kunde wird insbesondere die hiernach bestimmten Kopierverbote für die Software beachten bzw. nach Kräften darauf hinwirken, dass Dritte mit der Software keine entsprechende Zuwiderhandlung begehen.
  2. Ist einer Software ein (zusätzlicher) Software-Vertrag bzw. ein Schriftstück mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Softwareherstellers bzw. Lizenzinhabers beigepackt, so ist der Käufer verpflichtet, diese Verträge bzw. Bedingungen durch Unterschrift anzuerkennen.
  3. Standardprogramme gelten mit der Installation in der IT-Umgebung des Kunden als abgenommen.

§11 Beratungs-, Organisations-, Wartungs-, Web- und Programmierarbeiten

  1. Soweit es keine Rahmenverträge für unter §10 genannte Leistungen gibt, gelten folgende Bedingungen:
  2. Bei der Durchführung von Beratungs-, Organisations-, Wartungs-, Web- und Programmierungsarbeiten durch die Netrix GmbH ist der Kunde verpflichtet die Vollständigkeit und Richtigkeit der Arbeitsergebnisse unverzüglich zu prüfen. Beanstandungen sind vom Kunden innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Übergabe der Programme, Auswertungen, Konzeptionen oder sonstigen Arbeiten unter Beifügung der für die Wiederholung oder Berichtigung notwendigen Unterlagen schriftlich mitzuteilen. Versteckte Fehler sind unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen.
  3. Bei Individual-Software, Web- sowie Grafikdesign hat der Auftraggeber unverzüglich nach der Betriebsbereitschaft die Abnahmeprüfung durchzuführen. Gegenstand dieser Prüfung ist die Leistung und Funktionsfähigkeit, wie sie festgelegt worden ist. Die Abnahmeerklärung erfolgt durch das Unterzeichnen und Zusenden des Abnahmeformulars innerhalb von 14 Tagen nach erlangter Betriebsbereitschaft (Installation, Printproduktion, online stellen) des Systems/Printmedium/Webseite. Teilt der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Betriebsbereitschaft der Netrix GmbH das Fehlen einer Leistung mit eingeschriebenem Brief mit, so gilt das Programm (bzw. entwickelte Softwaresystem etc.) auch ohne Unterzeichnung der Abnahmeerklärung als abgenommen.
  4. Keine Gewährleistung übernimmt die Netrix GmbH dafür, dass die überlassene Software (Individual-Software, Webseite, Onlineshop etc.) speziellen Erfordernissen oder der Tauglichkeit zu einem speziellen Zweck erfüllt.
  5. Die unterschriebene Zusendung der Abnahmeerklärung bestätigt die Netrix GmbH die fehlerfreie Funktionalität.
  6. Der Auftraggeber ist alleinverantwortlich für den korrekten Einsatz der Programme oder Webseite, insbesondere für die Sicherung der mit dem Programmen be- und verarbeiteten Daten.

§12 Patent- und Urheberrechte

  1. Die Netrix GmbH behält sich das Eigentums- und Urheberrecht an von ihr erstellter/ten Software, Schaltschemata, Zeichnungen, Grafiken, Fotos, Webseiten, Entwürfen, Beschreibungen, Plänen, Konzeptionen und ähnlichen Unterlagen vor. Ohne schriftliche Einwilligung durch die Netrix GmbH darf/dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Kopieren ist ohne ausdrückliche Einwilligung der Netrix GmbH untersagt. Auf Verlangen ist/sind sie unverzüglich an die Netrix GmbH zurückzugeben, sofern dies nicht anderen Nutzungsvereinbarungen widerspricht (Software). Im Falle der Zuwiderhandlung ist die Netrix GmbH berechtigt, Schadensersatz zu verlangen.
  2. Für die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte durch den Kunden kann die Netrix GmbH nicht haftbar gemacht werden. Die Netrix GmbH übernimmt keinerlei Prüfung über etwaige gewünschte bzw. verlange oder überstellten Programme, Schriftarten, Grafiken, Fotos etc.
  3. Jeder der Vertragspartner verpflichtet sich alle Unterlagen und Informationen vertraulich zu behandeln.

§13 Warenrücksendung/Umtausch

Warenrücksendungen sind nur mit der ausdrücklichen, vorherigen Zustimmung durch die Netrix GmbH zulässig. Im Falle der vereinbarten Warenrücknahme wird grundsätzlich eine Kostenpauschale erhoben. Warenrücksendungen, die „unfrei“ an die Netrix GmbH eintreffen, werden nicht angenommen. Falschlieferungen durch die Netrix GmbH sind vom Kunden innerhalb von 10 Werktagen ab Rechnungs-/Lieferdatum schriftlich zu reklamieren. Die falsch gelieferte Ware wird von der Netrix GmbH oder durch ein von ihr beauftragtes Transportunternehmen kostenfrei beim Kunden abgeholt. Im Falle der Falschbestellung durch den Kunden muss die Ware „frei Haus“ an die Netrix GmbH zurückgesandt werden, das Transportrisiko trägt der Kunde. Für die Rücknahme von Falschbestellungen erhebt Die Netrix GmbH grundsätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 6% des Warenwertes, mindestens jedoch EUR 49,-. Allgemeine Rügen und/oder Reklamationen wegen Beschaffung, Mangel oder Nichterfüllung etc. müssen schriftlich spätestens 7 Werktage nach Lieferung der Ware bzw. Erbringung der Leistung der Netrix GmbH mitgeteilt werden, andernsfalls gilt die Ware und/oder Leistung als abgenommen bzw. genehmigt. Bei versiegelter Software, Hardware und bei Verbrauchsmaterialien, deren Verpackung bzw. Lizenzverpackung geöffnet wurde, ist die Rücknahme bzw. der Umtausch grundsätzlich ausgeschlossen.

§14 Gerichtsstand, Erfüllungsort und Rechtsanwendung

Soweit dies gesetzlich möglich und zulässig ist, soll für den Gerichtsstand folgendes gelten:

  1. Für alle eventuelle Streitigkeiten mit der Netrix GmbH aus einer Geschäftsbeziehung oder deren Anbahnung wird als Gerichtsstand der Sitz der Netrix GmbH vereinbart.
  2. Erfüllungsort ist der Sitz von der Netrix GmbH.
  3. Es wird vereinbart, dass ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung kommt; internationales Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.

§15 Salvatorische Klausel, Teilunwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. An der Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die gültige Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand Dezember 2016